Rücknahme von Elektro und Elektronik Altgeräten
Informationen zum Elektrogesetz (ElektroG) und zur Entsorgung von Elektroaltgeräten
1. Ihre Pflichten gemäß ElektroG:
Nach § 10 I Satz 1 ElektroG sind Sie als Besitzer von Altgeräten verpflichtet, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Entsorgung zuzuführen.
Nach § 10 I Satz 2 ElektroG sind Sie verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht, soweit nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Insoweit ein Gerät mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet ist, hat dies folgende Bedeutung:
Es handelt sich um das Symbol für die getrennte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Insbesondere für diese Geräte gelten die vorgenannten Verpflichtungen zur getrennten Entsorgung.
2. Unsere Pflichten gemäß ElektroG:
Die Rücknahme von Altgeräten durch uns ist für Sie generell unentgeltlich.
· Batteriegesetz:
· Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Durch das Mülleimersymbol werden schadstoffhaltige Batterien gekennzeichnet sowie der Umstand, dass Batterien nicht über den Hausmüll sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgegeben werden können. Sie können daher Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung an mich übersenden. In der Nähe zum Mülleimersymbol befindet sich die chemische Bezeichnung der in der Batterie enthaltenen Metalle. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.
Kaufen Sie in unserem Online-Shop als Privatkunde ein E-Bike oder E-Scooter, sind wir verpflichtet ein Alt-E-Bike/Alt-E-Scooter der gleichen Art, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue E-Bike/E-Scooter erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen. Liefern wir dieses von Ihnen gekaufte E-Bike/E-Scooter an Ihren privaten Haushalt, sind wir verpflichtet, das Alt-E-Bike/Alt-E-Scooter unentgeltlich bei Ihnen abzuholen.
Die unentgeltliche Abholung ist hierbei auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 4 (§ 2 I Satz 1 ElektroG) beschränkt. Hinsichtlich Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung mehr als 25 Zentimeter messen, sind wir verpflichtet, die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
3. Rücknahme durch uns
Kaufen Sie in unserem Online-Shop ein E-Bike/E-Scooter nehmen wir ein Alt-E-Bike/Alt-E-Scooter der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue E-Bike/E-Scooter erfüllt, bei Lieferung an Ihren privaten Haushalt unentgeltlich zurück, indem wir es bei Ihnen abholen. Dies gilt unabhängig von der Kategorie Ihres Altgeräts, solange es sich um die gleiche Geräteart handelt. Möchten Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns unter 05031 994989-0 in Verbindung.
Für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung 25 Zentimeter überschreiten, lassen wir Ihnen ein kostenloses DHL oder Hermes Rücksendelabel per E-Mail zukommen. Bitte wenden Sie sich dazu einfach an info@tovo24-bikes.de.
Gefahrgut
Rückgabe von Gefahrgut
Alle Produkte, die Lithium-Ionen-Batterien enthalten, werden als Gefahrgut gekennzeichnet. Diese Produkte sind nur unter bestimmten Voraussetzungen für den gewerblichen Transport (und Rückversand) zugelassen. Ein gefährliches Produkt unterliegt dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), da das Transportrisiko bei diesen Produkten höher ist, als bei anderen.
Nachfolgend finden Sie Anweisungen zur Rücksendung.
Was ist bei der Verpackung zu beachten?
Stellen Sie bitte auf jeden Fall sicher, dass die von Ihnen gewählte Verpackung fest und stabil ist. Vermeiden Sie außerdem, dass sich das Produkt in der Verpackung hin- und herbewegen oder versehentlich eingeschaltet werden kann. Am besten benutzen Sie das gegebenenfalls in der Originalsendung enthaltene Füllmaterial oder etwa Zeitungspapier zum Ausfüllen der Freiräume.
Was ist bei der Gefahrgutkennzeichnung zu beachten?
Stellen Sie bitte sicher, dass Sie einen Karton mit Gefahrgutkennzeichnung verwenden. Haben Sie diesen nicht zur Hand, drucken Sie bitte eines der beiden Kennzeichen auf der Folgeseite farbig aus, schneiden Sie es aus und kleben Sie es rechts oben auf das Paket.
Achtung: Bitte achten Sie darauf, dass das Kennzeichen in der vorgegebenen Größe (120 * 110 mm) ausgedruckt wird. Beachten Sie dies bei den Druckeinstellungen ihres Druckers.
Je nach Inhalt des Versandstücks ist dieses mit unterschiedlichen Gefahrgutkennzeichen (verschiedene UN-Nummern) zu versehen. Lithium-Batterien die „in Ausrüstung verpackt in einem Versandstück“ befördert werden, sind mit der UN-Nummer 3481 zu kennzeichnen. Lithium-Batterien, die „alleine verpackt in einem Versandstück“ befördert werden, sind dagegen mit der UN-Nummer 3480 zu kennzeichnen.
Pflichten des Absenders
Nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist der Absender für die richtige Klassifizierung des zu befördernden Gefahrguts verantwortlich. Dieser Pflicht kommen Sie mit der korrekten Kennzeichnung des Versandstücks (wie zuvor beschrieben) ausreichend nach. Nehmen Sie die beschriebene Vorgehensweise daher bitte ernst. Verfügt Ihr Gerät nicht über einen Lithium-Ionen-Akku, so ist von einer Fehlkennzeichnung unbedingt abzusehen.
Versand eines Gerätes, in dem ein Akku verbaut ist (UN 3481)
Lithium-Ionen-Akkus, welche „im Gerät verbaut“ (z.B. Notebooks, Handys) verschickt werden, müssen möglichst transportsicher verpackt werden, um Schäden am Gerät und dementsprechend auch an den Akkus zu vermeiden.
Die gefahrgutkonforme Kennzeichnung des Versandstücks sieht vor, dass das Paket oben rechts mit dem entsprechenden Gefahrgut-Kennzeichen und der UN-Nummer 3481 beklebt wird.
Versand eines einzelnen oder beiliegenden Akkus (UN 3480)
Sollte neben dem „im Gerät verbauten Akku“ noch ein weiterer (loser) Akku, welcher zum Gerät gehört (z.B. Ersatzakku), versendet werden, so kann dieser in einem Paket versendet werden. Lose Akkus, welche nicht zum Gerät gehören, müssen separat verpackt und versendet werden.
Der Versand von losen Akkus ist ebenfalls oben rechts mit dem entsprechenden Gefahrgutkennzeichen und der UN-Nummer 3480 zu kennzeichnen.